Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und der Mobilität und beziehen sich auf § 1 Abs. 3 des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI für Niedersachsen.
Um das Entstehen von Risiken und Sekundärerkrankungen vorzubeugen, werden im Rahmen der Pflege Prophylaxen und zusätzliche präventive Maßnahmen durchgeführt. Vor der Übernahme von Maßnahmen wird auf Wunsch beraten. Jeder soll wissen, was wir mit unserer Versorgung anstreben.
Eine Orientierung im Rahmen der Grundversorgung und Prävention erfolgt an den vorliegenden Expertenstandards und den MDS – Grundsatzstellungnahmen. Im Rahmen der Qualitätssicherung fließen neueste Erkenntnisse und Veränderungen in der Versorgung mit ein.
In der Grundpflege werden Maßnahmen des Konzeptes der basalen Stimulierung, Anteile von Bobathstrategien (Transfertechniken) und Kinästhetik Eingang finden.
Sie möchten mehr zu unseren Leistungen erfahren?
Gerne beraten wir Sie persönlich. Eine Übersicht der Kosten finden Sie auch im Bereich Leistungsentgelt.